Personen und Familien welche unter dem anerkannten Armutsrisiko leben, können von den festen Gebühren befreit werden und bezahlen nur noch ihren eigenen Verbrauch.
Personen und Familien welche unter dem anerkannten Armutsrisiko leben, können von den festen Gebühren befreit werden und bezahlen nur noch ihren eigenen Verbrauch.